TEILNAHME­BEDINGUNGEN

Im Folgenden finden Sie die Teilnahmebedingungen der Kinderfreizeit „SoLaWaNo“ der KJG Warmbach / Nollingen (Junge Gemeinde von St. Gallus und St. Felix & Regula), die zur Seelsorgeeinheit Rheinfelden (D) (im Folgenden: “SolaWaNo” oder “wir”), gehört. Bitte lesen Sie sich die Teilnahmebedingungen sorgfältig durch.

Anmeldung und Teilnehmerbeitrag:

Anmeldungen:

Verbindliche Anmeldungen erfolgen ausschließlich über das Onlineformular auf unserer Homepage. Die Anzahl der Teilnehmer*innen bzw. die Größe unseres jährlichen SolaWaNo richtet sich nach den örtlichen Begebenheiten des jeweiligen Lagerhauses. Die Anmeldungen werden nach Ihrem zeitlichen Eingang bei uns berücksichtigt. Sie ist dann gültig, wenn Sie nach Ende des Anmeldeschluss, spätestens Anfang Juni, per E-Mail eine Teilnahmebestätigung zusammen mit unserem Infobrief erhalten haben.

Auf Grund der Corona-Situation können wir die Teilnahme nur kurzfristig Bestätigen und halten uns bis kurz vor Antritt offen, das Sommerlager abzusagen.

Teilnehmerbeitrag

Der Teilnehmerbeitrag beträgt:

für das 1. Kind 300,– €uro
für das 2. Kind220,– €uro
für jedes weitere Geschwisterkind 180,– €uro
Gruppenmitglieder der Seelsorgeeinheit Rheinfelden
(z.B. Chor, Minis….)
250,– €uro

Der Teilnehmerbeitrag für das Lager ist bis zum 01. Juni zu bezahlen. Wird der Beitrag bis zum genanntenn Datum nicht überwiesen, sehen wir uns gezwungen, Ihr Kind von der Freizeit auszuschließen.

Es besteht die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung für Geringverdiener, kinderreiche Familien, Alleinerziehende usw. zu beantragen. Bitte melden Sie sich umgehend im Pfarrbüro des Pfarramts St. Gallus in Warmbach, um bei Bedarf einen Antrag schnellstmöglich auszufüllen.

Für den Fall, dass unser Lager lediglich unter bestimmten Auflagen stattfinden darf (z.B. begrenzte Anzahl an Teilnehmenden), behalten wir uns das Recht vor, die Lagergröße entsprechend anzupassen. In diesem Fall werden die Anmeldungen nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Wenn wir Ihr Kind aufgrund einer solchen Auflage vom Lager ausschließen müssen, erhalten Sie den bezahlten Teilnehmerbeitrag zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

Absage und Rücktritt:

Da die Zahl der Teilnehmenden am SolaWaNo begrenzt ist, behalten wir uns das Recht einer Absage vor.

Bei kurzfristiger Absage Ihrerseits, werden wir einen Teil des Teilnehmerbeitrages einbehalten, um durch den Ausfall anfallende Kosten zu decken (14 Tage vorher = 100%, 4 Wochen vorher = 50%, 6 Wochen vorher = 30%).

Wird die Freizeit infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Infektionsausbrüche, erschwerende rechtliche Auf- lagen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind sowohl das „SolaWaNo“, als auch die Erziehungsberechtigten der Teilnehmenden dazu berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Das „SolaWaNo'” behält in diesem Fall ihren Anspruch auf die Teilnahmegebühr in voller Höhe und übernimmt keine Haftung, falls Ihr Kind kurzfristig eine anderweitige Ferienbetreuung benötigt.

Wir sind gezwungen, uns an die jeweils aktuell geltende Corona-VO des Landes Baden Württemberg und des schweizer Kantons, in der wir unser Lagerhaus angemietet haben, zu halten. Dies kann gegebenenfalls auch Einschränkungen in den Lagerabläufen beinhalten. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Teilnehmerbedingungen an die aktuelle Lage des Infektionsgeschehens anzupassen. Sollten Sie mit den aktualisierten Teilnehmerbedingungen anschließend nicht einverstanden sein, haben Sie ein Rücktrittsrecht und erhalten den Teilnehmerbeitrag zurück.

Krankheit und Unfälle:

Mit Bestätigung der Teilnahmebedingungen stimmen Sie zu, dass wir im Falle von kleineren Verletzungen Ihres Kindes Pflaster und Mullbinden, wie auch Desinfektionsspray verwenden dürfen. Es ist uns nicht erlaubt, medizinische Diagnosen zu stellen. Sollte eine weitere Behandlung bzw. ein Arztbesuch nötig sein, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Sollte bei Ihrem Kind mit dem Auftreten von bestimmten Krankheiten (z.B. Übelkeit, Kopfschmerzen, Durchfall) zu rechnen sein, geben Sie ihm die benötigten Medikamente bitte mit und weisen Sie es genau an wie diese gelagert werden müssen, sowie wann und wie diese anzuwenden sind. Wenn Sie eine Medikamentengabe durch uns wünschen, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Beauftragung inklusive genauen Angaben zur Dosierung.

!! Bitte geben Sie ihrem Kind keine Medikamente (z.B. Kopfschmerztabletten etc.) mit, wenn dazu kein medizinischer Grund vorliegt!!

Sie erklären sich damit einverstanden, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen, sollte ihr Kind oder Familienangehörige in den letzten zwei Wochen vor Lagerbeginn an einer ansteckenden Krankheit erkrankt sein. Eine zu Beginn des Lagers vorliegende, ansteckende Erkrankung schließt die Teilnahme ihres Kindes an unserem Lager aus. Falls ihr Kind im „SolaWaNo“ Krankheitssymptome zeigt, informieren wir Sie umgehend.

Sie erklären sich in diesem Fall, insbesondere bei Vorliegen von Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Virus Covid-19 hindeuten damit einverstanden, Ihr Kind unverzüglich Abzuholen.

Wenn eine anschließende Testung per PCR-Test negativ ausfällt und Ihr Kind keine Erkrankungssymptome mehr zeigt, dürfen Sie es wieder zurück ins „SolaWaNo“ bringen.

Ihr Kind ist während der Freizeit nicht über das Lager Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversichert.

Sonstige Bedingungen:

Wir bitten darum, während der Freizeit Besuche von Eltern, Verwandten und Freunden zu unterlassen, da dies nach unseren Erfahrungen die Lagergemeinschaft zu sehr stört.